Discussion:
Entschuldigungsleistung auf für gleitende Fahrradmonatskarte?
(zu alt für eine Antwort)
Daniel Küstner
2010-11-08 21:07:51 UTC
Permalink
Hallo,

der Text auf
http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/entschuldigungsregelung_monatskarte.htm
Gleitende Monatskarten für November gelten 14 Tage länger
[...]
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schüler.
Weiß nun jemand, ob das auch für die Fahrradmonatskarte gilt?

daniel.
Reinhard Greulich
2010-11-08 23:57:04 UTC
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Post by Daniel Küstner
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schüler.
Weiß nun jemand, ob das auch für die Fahrradmonatskarte gilt?
Wäre ja nur konsequent. Versuch macht kluch.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
Soeren Wollschlaeger
2010-11-09 07:34:52 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Post by Daniel Küstner
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schüler.
Weiß nun jemand, ob das auch für die Fahrradmonatskarte gilt?
Wäre ja nur konsequent. Versuch macht kluch.
Gruß - Reinhard.
15 Euro weniger? Dann nehm' ich 100 Stück :-)

Gruß Sören
Andreas Titz
2010-11-09 17:07:33 UTC
Permalink
Post by Soeren Wollschlaeger
Post by Reinhard Greulich
Post by Daniel Küstner
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die
^^^^^^^^^^
Post by Soeren Wollschlaeger
Post by Reinhard Greulich
Post by Daniel Küstner
VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die
Geschwisterkarte für Schüler.
Weiß nun jemand, ob das auch für die Fahrradmonatskarte gilt?
Wäre ja nur konsequent. Versuch macht kluch.
und kostest im Miserfolgsfall 40 EUR.
Post by Soeren Wollschlaeger
15 Euro weniger? Dann nehm' ich 100 Stück :-)
Willst du 100 Fahrräder auf einmal transportieren und das 2 Wochen
länger als aufgedruckt? ;-)
Ich hab den entscheidenden Teil der Frage mal markiert.

@OP:
beim VBB steht es deutlicher unter
<http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat=483&id_language=1>:
| Diese Regelung gilt für die verschiedensten Monatskarten, z. B. für
^^^^^
| die VBB-Umweltkarte, das Schülerticket, die Geschwisterkarte für
| Schüler, die Monatskarte für Auszubildende/Schüler. Und unabhängig
| davon, bei welchem Verkehrsunternehmen die gleitende Monatskarte
| gekauft wurde. Das Aussehen der Fahrausweise wird hierzu nicht
| verändert.

So wie ich das lese, sind VBB-Umweltkarte, Schülerticket, ... also nur
als Beispiel genannt und die Regelung gilt auch für andere gleitende
Monatskarten.

HTH
Gruß Andreas
--
Die Absenderadresse ist gültig, so wie sie ist.
Skander Morgenthaler
2010-11-09 18:32:33 UTC
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Moinsen,
Post by Andreas Titz
Post by Reinhard Greulich
Post by Daniel Küstner
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die
^^^^^^^^^^
Post by Reinhard Greulich
Post by Daniel Küstner
VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die
Geschwisterkarte für Schüler.
Weiß nun jemand, ob das auch für die Fahrradmonatskarte gilt?
Wäre ja nur konsequent. Versuch macht kluch.
und kostest im Miserfolgsfall 40 EUR.
Häh? Nö, für 15,50 gibts eine Fahrkarte für den Gesamtverbund, respektive
für 8,50 eine für Berlin AB - und man sieht auf der, wie lange die gültig
ist ;-)

Bei der, die ich am 1.11. am Ostbahnhof an einem DB-Automaten bekam, ist
die Gültigkeitsdauer jedenfalls normal, also nur bis zum 30.11.
Post by Andreas Titz
beim VBB steht es deutlicher unter
| Diese Regelung gilt für die verschiedensten Monatskarten, z. B. für
^^^^^
| die VBB-Umweltkarte, das Schülerticket, die Geschwisterkarte für
| Schüler, die Monatskarte für Auszubildende/Schüler. Und unabhängig
| davon, bei welchem Verkehrsunternehmen die gleitende Monatskarte
| gekauft wurde. Das Aussehen der Fahrausweise wird hierzu nicht
| verändert.
So wie ich das lese, sind VBB-Umweltkarte, Schülerticket, ... also nur
als Beispiel genannt und die Regelung gilt auch für andere gleitende
Monatskarten.
Das Problem ist, dass die "Fahrradmonatskarte" unter "Fahrradkarten"
einsortiert ist (z.B. in den Tarifbestimmungen), nicht unter "Monatskarten"
- also evtl. einfach keine "Monatskarte" im Sinne der Regelung ist. Sicher
wissen tue ich es allerdings auch nicht.

Gruß,
Skander
Andreas Titz
2010-11-09 19:19:11 UTC
Permalink
Post by Skander Morgenthaler
Post by Andreas Titz
Post by Reinhard Greulich
Post by Daniel Küstner
VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die
Geschwisterkarte für Schüler.
Weiß nun jemand, ob das auch für die Fahrradmonatskarte gilt?
Wäre ja nur konsequent. Versuch macht kluch.
und kostest im Miserfolgsfall 40 EUR.
Häh? Nö, für 15,50 gibts eine Fahrkarte für den Gesamtverbund, respektive
für 8,50 eine für Berlin AB - und man sieht auf der, wie lange die gültig
ist ;-)
Das sieht man eben nicht auf der Fahrkarte.

dazu noch ein Zitat von
<http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat=483&id_language=1>:
| Besitzen Sie eine gleitende Monatskarte, deren Gültigkeit im November
| 2010 beginnt, können Sie nach Ende der Geltungsdauer zwei Wochen
| länger mit dieser Monatskarte fahren. Das bedeutet: Eine gleitende
| Monatskarte, die ab dem 1. November 2010 gültig ist (erstmöglicher
| Geltungsbeginn), wäre dann bis zum 14. Dezember 2010 gültig wäre. Eine
| gleitende Monats-karte, die ab dem 30. November 2010 gültig ist
| (letztmöglicher Geltungsbeginn), wäre bis zum 12. Januar 2011 gültig.
| [...]
| Das Aussehen der Fahrausweise wird hierzu nicht verändert.

Ich lese daraus, dass auf die Fahrkarten der normale Gültigkeitszeitraum
von einem Monat aufgedruckt wird, man aber damit noch 2 Wochen fahren
darf, obwohl die Fahrkarte lt. Beschriftung schon abgelaufen wäre.

Wenn ich damit richtig liege, würde man erst im Dezember den Versuch
starten können, mit der lt. Aufdruck vor <2 Wochen "abgelaufenen"
Fahrrad-Monatskarte zu fahren. Dann wird sie entweder aufgrund der
Entschädigungsregelung noch akzeptiert oder sie ist wirklich ungültig
und es kostet 40 EUR.
Post by Skander Morgenthaler
Das Problem ist, dass die "Fahrradmonatskarte" unter "Fahrradkarten"
einsortiert ist (z.B. in den Tarifbestimmungen), nicht unter "Monatskarten"
- also evtl. einfach keine "Monatskarte" im Sinne der Regelung ist. Sicher
wissen tue ich es allerdings auch nicht.
Ja, das könnte wirklich ein Haken sein.

Gruß Andreas
--
Die Absenderadresse ist gültig, so wie sie ist.
Reinhard Greulich
2010-11-09 20:12:30 UTC
Permalink
Post by Andreas Titz
Wenn ich damit richtig liege, würde man erst im Dezember den Versuch
starten können, mit der lt. Aufdruck vor <2 Wochen "abgelaufenen"
Fahrrad-Monatskarte zu fahren.
Vorher könnte eine Mail an den VBB Klarheit bringen.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
Thomas Mueller
2010-11-12 23:30:03 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Post by Andreas Titz
Wenn ich damit richtig liege, würde man erst im Dezember den Versuch
starten können, mit der lt. Aufdruck vor<2 Wochen "abgelaufenen"
Fahrrad-Monatskarte zu fahren.
Vorher könnte eine Mail an den VBB Klarheit bringen.
Oder ein Nachlesen auf

http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/entschuldigungsregelung_monatskarte.htm


wo unter anderem folgendes steht:
-----Zitat an----
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die VBB-Umweltkarte,
das Azubi- und Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schüler. Um
den Vorteil zu nutzen, ist es egal, bei welchem Verkehrsunternehmen die
Monatskarte gekauft wurde.
-----Zitat aus----

Die Aufzählung ist abschließend, da steht nichts von z.B.

Ein Tarifexperte der BVG erzählte mir, das die S-Bahn die
Fahrradmonatskarten möglicherweise schlicht vergessen hat.
Ein Hintergrund könnte aber auch sein, das man beim Kauf von
Fahrradmonatskarten Berlin AB ja noch 6,50 EUR herausbekommen müsste und
die Fahrradmonatskarte VBB-Gesamtnetz dann nur 0,50 EUR gekostet hätte,
weil man diese ja für Berlin ABC (den Gültigkeitsbereich der
Entschädigungsleistungen) benötigt, aber mit ihr im Gesamtnetz 1 Monat
unterwegs sein könnte.
Was einnahmen-technisch bei den anderen Verkehrsunternehmen, die mit
Berlin ABC nichts zu tun haben, sicher nicht auf Gegenliebe gestoßen wäre.

Und laut Tarifbedingungen VBB nehmen Inhaber von Azubi- und
Schülermonatskarten, Azubi- und Schüler-7-Tage-Karten, Schülertickets,
Geschwisterkarten für Schüler, Schüler-Fahrausweise im Land Brandenburg
und VBB-Freizeit-Ticket für Azubi und Schüler Fahrräder eh unentgeltlich
mit. (Punkt 5.1 und 5.2.2 der VBB-Tarifbestimmungen 2010)


--tho
Andreas Titz
2010-11-13 08:07:34 UTC
Permalink
Post by Thomas Mueller
Post by Reinhard Greulich
Vorher könnte eine Mail an den VBB Klarheit bringen.
Oder ein Nachlesen auf
http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/entschuldigungsregelung_monatskarte.htm
-----Zitat an----
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die VBB-Umweltkarte,
das Azubi- und Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schüler. Um
den Vorteil zu nutzen, ist es egal, bei welchem Verkehrsunternehmen die
Monatskarte gekauft wurde.
-----Zitat aus----
Die Aufzählung ist abschließend, da steht nichts von z.B.
Nur handelt es sich bei den Fahrradmonatskarten um ein Angebot des VBB
und auf dessen Webseite ist die Aufzählung gerade nicht abschließend!

Ich zitiere nochmals
<http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat=483&id_language=1> per
Copy & Paste:
<zitat>Inhaber von gleitenden Monatskarten
Besitzen Sie eine gleitende Monatskarte, deren Gültigkeit im November
2010 beginnt, können Sie nach Ende der Geltungsdauer zwei Wochen länger
mit dieser Monatskarte fahren. Das bedeutet: Eine gleitende Monatskarte,
die ab dem 1. November 2010 gültig ist (erstmöglicher Geltungsbeginn),
wäre dann bis zum 14. Dezember 2010 gültig wäre. Eine gleitende
Monats-karte, die ab dem 30. November 2010 gültig ist (letztmöglicher
Geltungsbeginn), wäre bis zum 12. Januar 2011 gültig.

Diese Regelung gilt für die verschiedensten Monatskarten, z. B. für die
VBB-Umweltkarte, das Schülerticket, die Geschwisterkarte für Schüler,
die Monatskarte für Auszubildende/Schüler. Und unabhängig davon, bei
welchem Verkehrsunternehmen die gleitende Monatskarte gekauft wurde. Das
Aussehen der Fahrausweise wird hierzu nicht verändert.</zitat>
Post by Thomas Mueller
Ein Tarifexperte der BVG erzählte mir, das die S-Bahn die
Fahrradmonatskarten möglicherweise schlicht vergessen hat.
Ein Hintergrund könnte aber auch sein, das man beim Kauf von
Fahrradmonatskarten Berlin AB ja noch 6,50 EUR herausbekommen müsste und
die Fahrradmonatskarte VBB-Gesamtnetz dann nur 0,50 EUR gekostet hätte,
weil man diese ja für Berlin ABC (den Gültigkeitsbereich der
Entschädigungsleistungen) benötigt, aber mit ihr im Gesamtnetz 1 Monat
unterwegs sein könnte.
Wieso müsste man bei einer gleitenden Monatskarte 6,50 EUR
herausbekommen? Die Entschädigungsregelung sieht vor, dass diese Karten
den normalen Preis kosten, aber 2 Wochen länger gelten als aufgedruckt.
Post by Thomas Mueller
Was einnahmen-technisch bei den anderen Verkehrsunternehmen, die mit
Berlin ABC nichts zu tun haben, sicher nicht auf Gegenliebe gestoßen wäre.
Ich schätze mal, dass die S-Bahn den anderen Verkehrsunternehmen ohnehin
Einnahmeausfälle ersetzen muss, weil weniger Monatskarten verkauft
werden. Z.B. könnte ich mit einer "November"-Karte (gültig ab 08.11.)
nun bis 21.12. fahren. Für die paar Tage bis zum Silvesterurlaub lohnt
sich keine neue Monatskarte mehr, so dass ich erst im Januar wieder eine
bräuchte. - Ohne Entschädigungsregelung würde ich wohl am 08.12. eine
"Dezember"-Karte holen, selbt wenn ich einen Teil des
Gültigkeitszeitraumes nicht nutze.

Gruß Andreas
--
Die Absenderadresse ist gültig, so wie sie ist.
Thomas Mueller
2010-11-13 12:06:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Titz
Nur handelt es sich bei den Fahrradmonatskarten um ein Angebot des VBB
und auf dessen Webseite ist die Aufzählung gerade nicht abschließend!
Eben. Und die Entschädigungsleistung ist ein Angebot der S-Bahn Berlin
und nicht des VBB.

Es gilt ja auch nur in B-ABC (eben da wo die S-Bahn-Berlin verkehrt) und
nicht im Gesamtnetz VBB.

Das mit dem Geld herausbekommen bezog sich auf die Fahrradmonatskarte AB
für den festen Monat, die ja üppige 8,50 EUR kostet. Da laut
Entschädigungsleistung für jede feste Monatskarte Nov/Dez 15 EUR
vergütet werden, wäre das dann ein Betrag von -6,50 EUR.

Aber auf die Fahrradmonatskarte wird von der S-Bahn keine
Entschädigungsleistung erbracht.
Warum, diese Frage ist an die S-Bahn Berlin zu richten. Es ist schlicht
und ergreifend ihre eigene Entscheidung.

Der Fahrradeinzelfahrschein hingegen ist explizit erwähnt und gilt an
den bekannten Wochenenden als Tageskarte.


--tho
Daniel Küstner
2010-11-13 17:59:35 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Mueller
-----Zitat an----
Die Regelung gilt für alle gleitenden Monatskarten: die VBB-Umweltkarte, das Azubi- und Schülerticket und die Geschwisterkarte für Schüler. Um den Vorteil zu nutzen, ist es egal, bei welchem Verkehrsunternehmen die Monatskarte gekauft wurde.
-----Zitat aus----
Genau dieser Satz war ja der Auslöser für mein Originalposting -- mir
erscheint dieser Satz widersprüchlich: zunächst ist die Rede von "allen
gleitenden Monatskarten", dann folgt eine Aufzählung, die sich nicht auf
alle bezieht.
Post by Thomas Mueller
Eben. Und die Entschädigungsleistung ist ein Angebot der S-Bahn Berlin
und nicht des VBB.
Schon, aber sie gilt zum Beispiel auch für Monatskarten, die bei der BVG
gekauft wurden.
Post by Thomas Mueller
Das mit dem Geld herausbekommen bezog sich auf die Fahrradmonatskarte AB
für den festen Monat, die ja üppige 8,50 EUR kostet. Da laut
Entschädigungsleistung für jede feste Monatskarte Nov/Dez 15 EUR
vergütet werden, wäre das dann ein Betrag von -6,50 EUR.
Wir sprechen hier von gleitenden Monatskarten und da gibt es keine
Geldleistung, sondern die gelten einfach zwei Wochen länger, was ja auch
für die Fahrradmonatskarte kein Problem wäre.

daniel.
Thomas Mueller
2010-11-14 14:24:15 UTC
Permalink
Post by Daniel Küstner
Post by Thomas Mueller
Eben. Und die Entschädigungsleistung ist ein Angebot der S-Bahn Berlin
und nicht des VBB.
Schon, aber sie gilt zum Beispiel auch für Monatskarten, die bei der BVG
gekauft wurden.
Und trotzdem entscheidet die S-Bahn Berlin, wie sie ihre
Entschädigungsleistungen gestaltet.
Post by Daniel Küstner
Wir sprechen hier von gleitenden Monatskarten und da gibt es keine
Geldleistung, sondern die gelten einfach zwei Wochen länger, was ja auch
für die Fahrradmonatskarte kein Problem wäre.
Die Redaktion der S-Bahn-Zeitung Punkt 3, hat in Ausgabe 21/2010, auf
Seite 3 im unteren Teil, mittlere Spalte über dem Tipp Klarheit geschaffen:

---ZITAT---

Die Monatskarten Fahrradkarten sind davon ausgenommen.

---ZITAT ENDE----

Dieser Satz stammt aus den Regelungen für Monatskarten im Einzelverkauf,
Unterpunkt "gleitende (kalenderungebundene) Monatskarte.


--tho
Daniel Küstner
2010-11-15 07:48:14 UTC
Permalink
Post by Thomas Mueller
Und trotzdem entscheidet die S-Bahn Berlin, wie sie ihre
Entschädigungsleistungen gestaltet.
Sicher, das habe ich auch nicht bestritten.
Post by Thomas Mueller
Die Redaktion der S-Bahn-Zeitung Punkt 3, hat in Ausgabe 21/2010, auf
---ZITAT---
Die Monatskarten Fahrradkarten sind davon ausgenommen.
---ZITAT ENDE----
Ah, danke!

daniel.

Reinhard Greulich
2010-11-09 20:11:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Titz
So wie ich das lese, sind VBB-Umweltkarte, Schülerticket, ... also nur
als Beispiel genannt und die Regelung gilt auch für andere gleitende
Monatskarten.
So lese ich das auch. Sofern das nicht irgendwo explizit für
Fahrradmonatskarten ausgeschlossen ist oder die Liste als abschließend
anzusehen ist, dürfte das Risiko der zu zahlenden 40 Euro gering sein.
Und wenn doch, würde man noch mal drüber reden müssen.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
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