Discussion:
S-Bahn Chaos: Zahlung für Monatskarte selbst kürzen
(zu alt für eine Antwort)
Paphrawat
2011-01-03 11:57:26 UTC
Permalink
Diese E-Mail sollte man der S-Bahn schicken!
siehe:
sbahnchaos.livejournal.com

An: abo-***@s-bahn-berlin.de

Nummer Umweltkarte: 11111111

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben im Kalendermonat Dezember an 14 Tagen die Zugfrequenz auf
der Linie S1 zwischen Fronau und Friedrichstraße erheblich
eingeschränkt (Kürzung von 10 auf 20-Minutentakt). Diese Strecke
pendel ich jeden Tag zur Arbeit. Alternativ zumutbare
Reisemöglichkeiten existieren nicht.

Aufgrund dieser Einschränkung wird Ihnen der Berliner Senat die
Zahlungen kürzen. Sie zwingen mich durch Ihre Handlung auch dazu,
meine monatliche Zahlung so zu kürzen, dass Sie an Tagen, wo die S1
nur im 20-Minutentakt fährt, nur die Hälfte des Abopreises erhalten.

Bei EUR 71,25 beträgt die tägliche Zahlung ca. EUR 2,30 bei 31 Tagen
im Monat Dezember. Sie erhalten an 17 Tagen die EUR 2,30. An den
anderen Tagen kürze ich die tägliche Zahlung um genau 50% auf EUR
1,15. Das entspricht der Kürzung der Zugfrequenz auf der Strecke
Fronau-Friedrichstraße.

Ich überweise Ihnen nun zweckgebunden EUR 55,20 an das Konto 146915107
bei der BLZ 10010010 (von diesem Konto ziehen Sie nämlich die
Lastschriften ein). Das Geld erreicht Sie spätestens am 1.
Bankarbeitstag in 2011.

Desweiteren entziehe ich Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung.
Sollten Sie trotzdem WIDERRECHTLICH auf mein Konto zugreifen, dann
wird eine Rücklastschrift ausgelöst. Die Kosten tragen Sie.
Schon aufgrund der Schadensminderungspflicht bin ich angehalten, den
Zahlungsmodus auf Überweisung umzustellen.

Sie sollten bedenken: Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie im Recht
seien, die vollen EUR 71,25 fordern zu können, dann bin ich gerne
bereit, diesen Sachverhalt gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie
müssten ja klagen. Und auf Mahnbescheide und etwaige Inkassobriefe
weiß ich sehr genau, wie ich darauf reagieren muss.
Die Öffentlichkeit wird sich für ein Gerichtsverfahren, welches Sie
lostreten müssten, sehr interessieren.

MfG
Ihr Fahrgast
Georg Jaehnig
2011-01-03 12:13:30 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Paphrawat
Diese E-Mail sollte man der S-Bahn schicken!
sbahnchaos.livejournal.com
Nummer Umweltkarte: 11111111
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben im Kalendermonat Dezember an 14 Tagen die Zugfrequenz auf
der Linie S1 zwischen Fronau und Friedrichstraße erheblich
eingeschränkt (Kürzung von 10 auf 20-Minutentakt). Diese Strecke
pendel ich jeden Tag zur Arbeit. Alternativ zumutbare
Reisemöglichkeiten existieren nicht.
Aufgrund dieser Einschränkung wird Ihnen der Berliner Senat die
Zahlungen kürzen.
Hm, diese Einschräkung zwischen Frohnau und Waidmannslust ist doch
nicht auf das Schneechaos, sondern auf geplante Bauarbeiten
zurückzuführen, oder? Die finden ja nun immer mal statt, auch früher
schon. Ich weiß nicht, ob man also aufgrund dessen sein Abo
eigenmächtig kürzen kann.

Gespannt wär ich allerdings, wenn jemand mal seine Zahlung aufgrund
des aktuellen Chaos kürzt, der zB. von einer ganzen
Streckenstilllegung betroffen ist. Was meint Ihr, wär das juristisch
möglich? Schießlich werden doch da Leistungen nicht erbracht, die ich
bei Vertragsabschluss erworben habe.

--
Georg | http://serchilo.net - command the web
Paphrawat
2011-01-03 12:59:36 UTC
Permalink
Ihr könnt schon verstehen, dass die Strecke jetzt frei erfunden is, um
anonym zu bleiben. Ob Fronau, oder Spandau oder Strausberg Nord.
Reinhard Greulich
2011-01-03 14:16:38 UTC
Permalink
Post by Paphrawat
Ihr könnt schon verstehen, dass die Strecke jetzt frei erfunden is, um
anonym zu bleiben. Ob Fronau, oder Spandau oder Strausberg Nord.
Weil es ja auch so wichtig ist, anonym zu bleiben, wenn man eine
Zahlung kürzen will, das verstehen hier sicher alle.

<Filter angepasst>
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
Michael Marx
2011-01-03 16:53:38 UTC
Permalink
Hallo zusammen,
Post by Georg Jaehnig
Gespannt wär ich allerdings, wenn jemand mal seine Zahlung aufgrund
des aktuellen Chaos kürzt, der zB. von einer ganzen
Streckenstilllegung betroffen ist. Was meint Ihr, wär das juristisch
möglich?
Wie würdest du die Kürzung vornhemen wollen? Ich vermute, daß Abo's
i.d.R. mit einer Einzugsermächtigung gekoppelt werden. Folglich müßte
man zuerst diese wiederrufen und auf Dauerauftrag / Einzelüberweisung
umstellen, denn daß nur der verminderte Betrag eingezogen wird ist
unwahrscheinlich.

Wenn die Einzugsermächtigung wiederrufen wird, könnte es sein, daß auch
das Abo seitens des Anbieters gekündigt wird, verbunden damit eine
Differenzzahlung zur normalen Fahrkarte, weil das Abo vorzeitig beendet
wurde.

Bliebe als Alternative die Stellung einer "Gegen-"Rechnung, die dann
vermutlich im Sande verläuft, denn du müßtest auf Zahlungsverzug klagen.

Michael
Reinhard Greulich
2011-01-03 17:04:09 UTC
Permalink
Post by Michael Marx
Wenn die Einzugsermächtigung wiederrufen wird, könnte es sein, daß auch
das Abo seitens des Anbieters gekündigt wird, verbunden damit eine
Differenzzahlung zur normalen Fahrkarte, weil das Abo vorzeitig beendet
wurde.
Du kannst das Abo beim VBB ohne Mehrkosten vorzeitig kündigen, aber du
kannst nicht die Zahlungen kürzen.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
Paphrawat
2011-01-03 17:12:10 UTC
Permalink
Post by Michael Marx
Wie würdest du die Kürzung vornhemen wollen? Ich vermute, daß Abo's
i.d.R. mit einer Einzugsermächtigung gekoppelt werden. Folglich müßte
man zuerst diese wiederrufen und auf Dauerauftrag / Einzelüberweisung
umstellen, denn daß nur der verminderte Betrag eingezogen wird ist
unwahrscheinlich.
Ja!
Die Einzugsermächtigung wurde widerrufen. Es wurde aber keine
Abbuchung zurückgebucht, sondern der gekürzte Monatsbeitrag für den
Januar wurde schon Ende Dezember bezahlt.
Die S-Bahn bucht die Differenz trotzdem ab.
Bis dahin schuldet der Fahrgast noch keinen einzigen Cent.
Die S-Bahn könnte vorzeitig kündigen. Fraglich ist nur, ob diese
Kündigung wirklich wirksam ist.
Ja, diese Kündigungsmöglichkeit steht in den VBB Tarifbestimmungen.
Ein Gericht könnte diese spezielle Kündigungsklausel aber kaschieren,
insb. weil jeder Kunde - wenn Dieser die Kontoverbindung ändern möchte
- vorzeitig gekündigt werden könnte.

Siehe E-Mail von der S-Bahn Berlin:

Von: S-Bahn Berlin
An: Fahrgast


Sehr geehrte XXXX,

Ihre E-Mail vom XXXX (XXXX Uhr) haben wir erhalten. Aufgrund
automatisierter Abrechnungsverfahren wurde die Ihnen angekündigte
Abbuchung in Höhe von 17,XX € (Restforderung Januar 2011), welcher Sie
widersprochen haben, bereits systemseitig veranlasst.

Wir werden diesen Betrag aufgrund der von Ihnen entzogenen
Einzugsermächtigung heute jedoch umgehend zur Rückerstattung
anweisen und bitten Sie daher, in diesem Fall keine Rücklastschrift zu
veranlassen.

Über die weitere Verfahrensweise bezüglich Ihres Abonnements werden
wir Sie
umgehend schriftlich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Michael Marx
2011-01-03 21:09:52 UTC
Permalink
Am 03.01.2011 18:12, schrieb Paphrawat:

[...]
Post by Paphrawat
Abbuchung in Höhe von 17,XX € (Restforderung Januar 2011), welcher Sie
widersprochen haben, bereits systemseitig veranlasst.
Wir werden diesen Betrag aufgrund der von Ihnen entzogenen
Einzugsermächtigung heute jedoch umgehend zur Rückerstattung
anweisen und bitten Sie daher, in diesem Fall keine Rücklastschrift zu
veranlassen.
In der Tat eine interessante Vorgehensweise und rückerstatten würde die
17,xx Euro noch längst nicht jedes Unternehmen.

Michael
G.O.Tuhls
2011-01-04 08:34:37 UTC
Permalink
Post by Paphrawat
Wir werden diesen Betrag aufgrund der von Ihnen entzogenen
Einzugsermächtigung heute jedoch umgehend zur Rückerstattung
anweisen und bitten Sie daher, in diesem Fall keine Rücklastschrift zu
veranlassen.
In der Tat eine interessante Vorgehensweise und r ckerstatten w rde die
17,xx Euro noch längst nicht jedes Unternehmen.
Aber sicher doch. Wenn die Einzugsermächtigung zurückgezogen wurde,
haben sie unberechtigt abgebucht, sind also zur Rückzahlung
verpflichtet. Alternative wäre Widerspruch des Kontoinhabers, wofür
die Bank dem Abbucher Gebühren für die Rücklastschrift in Rechnung
stellte. Also purer Eigennutz.

Über die Rechtfertigung der Kürzung ist damit überhaupt noch nichts
gesagt.

Gruß
G.O.

Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...