Discussion:
Neuregelung Fahrradmitnahme
(zu alt für eine Antwort)
Ole Streicher
2004-06-01 21:20:16 UTC
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Hallo Gruppe,

nachdem ich nun mit Schrecken festgestellt habe, dass man beim vbb
wieder einmal weniger fuer mehr Geld bekommt (Jahresticket ABC kostet
jetzt *ohne* Fahrradmitnahme mehr als vor einem Jahr *mit*
Fahhradmitnahme), bin ich auch ueber dieses neue Monats-Fahrradtickes
gestolpert.

Laut S-Bahn ist es (das teure zu 9 EU-Rubel) fuer Zeitkarteninhaber im
ganzen Tarifgebiet gueltig - so zu lesen auf

http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/fahrradmitnahme.htm

| Die Monatskarte Fahrrad können alle Zeitkarteninhaber [...] für 9,00
| EUR für das gesamte Verbundgebiet, jeweils gültig für einen Monat,
| erwerben.

was fuer mich heisst: wenn ich z.B. nach Templin fahre (und eine
Umweltkarte ABC habe), brauche ich keine Fahrradkarte mehr zu loesen.

Die Verkaeuferin meinte allerdings, das Ticket waere nur wie die
Umweltkarte selber gueltig: naemlich in Berlin ABC (so in etwa steht
es auch in ihren Unterlagen: "gueltig wie der Hauptfahrausweis").

Wat issn nu richtich? Wees die S-Bahn nich mehr, wie ihre eignen
Billetz guelten? Oder macht da jeder im VBB seine eigenen Feinheiten
auf?

Viele Gruesse

Ole
Soeren Wollschlaeger
2004-06-01 21:56:32 UTC
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Post by Ole Streicher
| Die Monatskarte Fahrrad können alle Zeitkarteninhaber [...] für 9,00
| EUR für das gesamte Verbundgebiet, jeweils gültig für einen Monat,
| erwerben.
was fuer mich heisst: wenn ich z.B. nach Templin fahre (und eine
Umweltkarte ABC habe), brauche ich keine Fahrradkarte mehr zu loesen.
Die Verkaeuferin meinte allerdings, das Ticket waere nur wie die
Umweltkarte selber gueltig: naemlich in Berlin ABC (so in etwa steht
es auch in ihren Unterlagen: "gueltig wie der Hauptfahrausweis").
Wat issn nu richtich? Wees die S-Bahn nich mehr, wie ihre eignen
Billetz guelten? Oder macht da jeder im VBB seine eigenen Feinheiten
auf?
Die Fahrradmonatskarte für 9,00 Euro ist im gesamten VBB-Netz gültig -
jedoch *nur* in Verbindung mit einer Zeitkarte. Wenn Du also eine
Monatskarte ABC hast, gilt die Fahrradmonatskarte auch nur in diesem
Bereich. Der Einzelfahrschein nach Templin ist ja keine Zeitkarte.

Zu den Fahrradmonatskarten habe ich auch noch eine Frage: Ich besitze eine
alte Jahreskarte Berlin AB Standard und eine Fahrradmonatskarte Berlin AB.
Welche Fahrscheine muß ich jetzt kaufen, um vom Alex nach Erkner zu fahren?

a) Zwei Ergänzungsfahrscheine zum Normaltarif
b) Je einen Ergänzungsfahrschein zum Normal- und Ermäßigungstarif
c) Einen Ergänzungsfahrschein zum Normaltarif und einen Einzelfahrausweis
Berlin BC zum Ermäßigungstarif
d) eine andere Kombination

Grüße

Sören
Robert Heilbronner
2004-06-02 14:10:26 UTC
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Post by Soeren Wollschlaeger
Zu den Fahrradmonatskarten habe ich auch noch eine Frage: Ich
besitze eine alte Jahreskarte Berlin AB Standard und eine
Fahrradmonatskarte Berlin AB. Welche Fahrscheine muß ich jetzt
kaufen, um vom Alex nach Erkner zu fahren?
a) Zwei Ergänzungsfahrscheine zum Normaltarif
b) Je einen Ergänzungsfahrschein zum Normal- und Ermäßigungstarif
c) Einen Ergänzungsfahrschein zum Normaltarif und einen
Einzelfahrausweis Berlin BC zum Ermäßigungstarif
d) eine andere Kombination
Antwort a), da es keine Ergänzungs- bzw. Anschlussfahrausweise zum
Ermäßigungstarif gibt.

MfG
Robert
Soeren Wollschlaeger
2004-06-02 19:58:39 UTC
Permalink
Post by Robert Heilbronner
Post by Soeren Wollschlaeger
Zu den Fahrradmonatskarten habe ich auch noch eine Frage: Ich
besitze eine alte Jahreskarte Berlin AB Standard und eine
Fahrradmonatskarte Berlin AB. Welche Fahrscheine muß ich jetzt
kaufen, um vom Alex nach Erkner zu fahren?
a) Zwei Ergänzungsfahrscheine zum Normaltarif
b) Je einen Ergänzungsfahrschein zum Normal- und Ermäßigungstarif
c) Einen Ergänzungsfahrschein zum Normaltarif und einen
Einzelfahrausweis Berlin BC zum Ermäßigungstarif
d) eine andere Kombination
Antwort a), da es keine Ergänzungs- bzw. Anschlussfahrausweise zum
Ermäßigungstarif gibt.
Danke, dann hab' ich ja neulich richtig geraten.

Grüße

Sören
Wolfgang Schwanke
2004-06-01 22:18:34 UTC
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Post by Ole Streicher
Laut S-Bahn ist es (das teure zu 9 EU-Rubel) fuer Zeitkarteninhaber im
ganzen Tarifgebiet gueltig
[...]
Post by Ole Streicher
Die Verkaeuferin meinte allerdings, das Ticket waere nur wie die
Umweltkarte selber gueltig: naemlich in Berlin ABC (so in etwa steht
es auch in ihren Unterlagen: "gueltig wie der Hauptfahrausweis").
Ach weißtu, ich bin den ganzen Monat Mai mit einer Fahrrad-Monatskarte
gefahren, und habe sie jeweils zusammen mit einer Einzelkarte für mich
benutzt. Eine normale Monatskarte besitze ich zur Zeit gar nicht. Ich
dachte auch die ganze Zeit, das sei völlig legal (dass da irgendwo "gültig
nur mit einer ZEITKarte" steht hab ich nicht registriert), und bin während
dieses Monats zichmal kontrolliert worden, in S-Bahn, U-Bahn und
Regionalexpress. Alles klaglos akzeptiert worden. Am 31. Mai (letzter
Gültigkeitstag!) meinte ein schlechtgelaunter Schaffner im RE, wo denn
meine Zeitkarte sei, nachdem ich ihm Fahrradkarte + Einzelkarte gezeigt
hatte. Er hat's aber trotzdem gelten lassen.
Post by Ole Streicher
Wat issn nu richtich?
Was mich interessiert: Auf der Fahrradkarte steht wörtlich "Nur gültig mit
einer Zeitkarte". Ganztageskarten sind auch Zeitkarten. Ginge das also?

An sich könnten die doch meine den ganzen letzten Monat über angenommene
Privatregelung "Fahrradmonatskarte + IRGENDEINE Menschen-Fahrkarte"
einführen. Ich versteh gar nicht, wieso da so eine blöde Einschränkung
gilt. Ein Fahrrad fährt sowieso nicht alleine Bahn, da muss immer ein
Mensch bei sein, und der muss immer eine Fahrkarte haben.

Gruß
--
I want my MDR

http://www.wschwanke.de/ usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Lennart Blume
2004-06-02 17:58:37 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schwanke
Ein Fahrrad fährt sowieso nicht alleine Bahn, da muss immer ein
Mensch bei sein,
Sicher?
Es wurden schon Fahrräder ohne zugehörigen Menschen (und ohne
Fahrkarte) in der Bahn gefunden.

Gruß
Lennart
Wolfgang Schwanke
2004-06-02 18:44:20 UTC
Permalink
Post by Lennart Blume
Post by Wolfgang Schwanke
Ein Fahrrad fährt sowieso nicht alleine Bahn, da muss immer ein
Mensch bei sein,
Sicher?
Es wurden schon Fahrräder ohne zugehörigen Menschen (und ohne
Fahrkarte) in der Bahn gefunden.
Die sind dann schwarzgefahren, selbst wenn sei eine gültige
Fahrradmonatskarte vorweisen konnten. Die Eintreibung des erhöhten
Beförderungsentgelts war sicher interessant.

Gruß
--
Once more with the voice of Buddha

http://www.wschwanke.de/ usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
André Hercher
2004-06-03 06:00:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schwanke
Post by Lennart Blume
Post by Wolfgang Schwanke
Ein Fahrrad fährt sowieso nicht alleine Bahn, da muss immer ein
Mensch bei sein,
Sicher?
Es wurden schon Fahrräder ohne zugehörigen Menschen (und ohne
Fahrkarte) in der Bahn gefunden.
Die sind dann schwarzgefahren, selbst wenn sei eine gültige
Fahrradmonatskarte vorweisen konnten. Die Eintreibung des erhöhten
Beförderungsentgelts war sicher interessant.
Macht das nicht das Fundbüro?
:)


André
Andreas Titz
2004-06-02 18:42:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schwanke
Post by Ole Streicher
Laut S-Bahn ist es (das teure zu 9 EU-Rubel) fuer Zeitkarteninhaber im
ganzen Tarifgebiet gueltig
[...]
Was mich interessiert: Auf der Fahrradkarte steht wörtlich "Nur gültig mit
einer Zeitkarte". Ganztageskarten sind auch Zeitkarten. Ginge das also?
Geht nicht:
Der VBB-Tarif unterscheidet die Fahrausweise nach Bartarif (maximal einen
Tag gültig) und Zeitkartentarif (länger als 24h gültig). [1] Demnach sind
Tageskarten *keine* Zeitkarten, auch wenn sie eine bestimmte Zeit gelten.

Demnach müsste aber die Kombination Fahrradmonatskarte + 7-Tage-Karte
möglich sein.
Post by Wolfgang Schwanke
An sich könnten die doch meine den ganzen letzten Monat über angenommene
Privatregelung "Fahrradmonatskarte + IRGENDEINE Menschen-Fahrkarte"
einführen. Ich versteh gar nicht, wieso da so eine blöde Einschränkung
gilt. Ein Fahrrad fährt sowieso nicht alleine Bahn, da muss immer ein
Mensch bei sein, und der muss immer eine Fahrkarte haben.
Gute Idee, wäre aber zu einfach ;-)
Post by Wolfgang Schwanke
Gruß
Gruß Andreas


[1] http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat=57
Sabine Wolf
2004-06-03 01:51:58 UTC
Permalink
Andreas Titz schrieb
Post by Andreas Titz
Der VBB-Tarif unterscheidet die Fahrausweise nach Bartarif (maximal einen
Tag gültig) und Zeitkartentarif (länger als 24h gültig). [1] Demnach sind
Tageskarten *keine* Zeitkarten, auch wenn sie eine bestimmte Zeit gelten.
Wobei Tageskarten auch länger als 24h gültig sind, nämlich 27h. :-)

Sabine
Michael Dittrich
2004-06-03 08:24:22 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Sabine Wolf
Post by Andreas Titz
Der VBB-Tarif unterscheidet die Fahrausweise nach Bartarif (maximal einen
Tag gültig) und Zeitkartentarif (länger als 24h gültig). [1] Demnach sind
Tageskarten *keine* Zeitkarten, auch wenn sie eine bestimmte Zeit gelten.
Wobei Tageskarten auch länger als 24h gültig sind, nämlich 27h. :-)
Naja, nicht unbedingt. Tageskarten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung
bis zum nächsten Tag 3:00 Uhr. Kaufst du also um 23:59 Uhr eine
Tageskarte ist diese nur bis 3:00 Uhr gültig.

27 Stunden schaffst du nur, bei Entwertung um 0:00 Uhr!

Viele Grüße

Michael
--
http://www.michaeldittrich.de
http://www.osthotels.de.vu
http://www.baureihe772.de
Sabine Wolf
2004-06-03 10:52:11 UTC
Permalink
Michael Dittrich schrieb
Post by Michael Dittrich
Post by Sabine Wolf
Wobei Tageskarten auch länger als 24h gültig sind, nämlich 27h. :-)
Naja, nicht unbedingt. Tageskarten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung
bis zum nächsten Tag 3:00 Uhr. Kaufst du also um 23:59 Uhr eine
Tageskarte ist diese nur bis 3:00 Uhr gültig.
27 Stunden schaffst du nur, bei Entwertung um 0:00 Uhr!
Aber das gleiche gilt doch auch für nichtgleitende Monatskarten,
da habe ich den vollen Monat auch nur, wenn ich sie mir am 31. oder 1.
kaufe. Wenn ich so blöd wäre und mir am 31. noch eine Monatskarte
für den laufenden Monat kaufen würde, so bleibt es doch eine
Monatskarte, auch wenn sie für mich nur noch 1-2 Tage gilt.

Sabine
Sabine Wolf
2004-06-02 00:09:19 UTC
Permalink
Ole schrieb
Post by Ole Streicher
was fuer mich heisst: wenn ich z.B. nach Templin fahre (und eine
Umweltkarte ABC habe), brauche ich keine Fahrradkarte mehr zu loesen.
Die Verkaeuferin meinte allerdings, das Ticket waere nur wie die
Umweltkarte selber gueltig: naemlich in Berlin ABC (so in etwa steht
es auch in ihren Unterlagen: "gueltig wie der Hauptfahrausweis").
Wat issn nu richtich? Wees die S-Bahn nich mehr, wie ihre eignen
Billetz guelten? Oder macht da jeder im VBB seine eigenen Feinheiten
auf?
Also in der aktuellen Punkt3 steht:

Eine kleine Korrektur zum Beitrag "Radfahrer im Bahn-Vorteil" in
punkt 3 vom 13. Mai 2004 (Seite 10): Wer Besitzer einer Monatskarte
Berlin AB ist, kann sich eine Fahrradmonatskarte VBB-Verbundgebiet
(9,00 Euro) dazu kaufen, braucht aber im Tarifbereich Berlin C oder in
Brandenburg für sich selbst Anschlussfahrausweise. Umgekehrt ist eine
Umweltkarte Berlin ABC mit der Fahrradmonatskarte Berlin AB
kombinierbar, wenn man das Rad nur innerhalb der Berliner Stadtgrenzen
mitnimmt.

Dem entnehme ich, daß eine Radkarte auch weiter gelten kann als die
Monatskarte.

Sabine
Soeren Wollschlaeger
2004-06-02 07:33:21 UTC
Permalink
Post by Sabine Wolf
Eine kleine Korrektur zum Beitrag "Radfahrer im Bahn-Vorteil" in
punkt 3 vom 13. Mai 2004 (Seite 10): Wer Besitzer einer Monatskarte
Berlin AB ist, kann sich eine Fahrradmonatskarte VBB-Verbundgebiet
(9,00 Euro) dazu kaufen, braucht aber im Tarifbereich Berlin C oder in
Brandenburg für sich selbst Anschlussfahrausweise. Umgekehrt ist eine
Umweltkarte Berlin ABC mit der Fahrradmonatskarte Berlin AB
kombinierbar, wenn man das Rad nur innerhalb der Berliner Stadtgrenzen
mitnimmt.
Dem entnehme ich, daß eine Radkarte auch weiter gelten kann als die
Monatskarte.
Was haben wir doch für einen schön flexiblen Tarif. Da können die
Verkehrsunternehmen jederzeit total flexibel die Bedingungen ändern ohne
sich unnötig Gedanken über eine Tarifanpassung zu machen. Naja, solange man
die Auslegung zugunsten der Fahrgäste ändert, kann ich es noch
verschmerzen.

Ich hoffe nur, daß auch DB Regio über die neue Auslegung des Tarifs
informiert wurde.

Wie ist das jetzt eigentlich bei Fahrten nach Sachsen-Anhalt? Dort ist die
Fahrradmitnahme im Regionalverkehr generell kostenlos. Kann ich mit einer
Monatskarte AB, einer Fahrradmonatskarte zu 9 Euro und einem Fahrschein
Berlin - Stendal mein Fahrrad mitnehmen?

Grüße

Sören
Kai-Uwe Thiessenhusen
2004-06-02 17:15:37 UTC
Permalink
Post by Soeren Wollschlaeger
Post by Sabine Wolf
Eine kleine Korrektur zum Beitrag "Radfahrer im Bahn-Vorteil" in
punkt 3 vom 13. Mai 2004 (Seite 10): Wer Besitzer einer Monatskarte
Berlin AB ist, kann sich eine Fahrradmonatskarte VBB-Verbundgebiet
(9,00 Euro) dazu kaufen, braucht aber im Tarifbereich Berlin C oder in
Brandenburg für sich selbst Anschlussfahrausweise. Umgekehrt ist eine
Umweltkarte Berlin ABC mit der Fahrradmonatskarte Berlin AB
kombinierbar, wenn man das Rad nur innerhalb der Berliner Stadtgrenzen
mitnimmt.
Dem entnehme ich, daß eine Radkarte auch weiter gelten kann als die
Monatskarte.
Was haben wir doch für einen schön flexiblen Tarif. Da können die
Verkehrsunternehmen jederzeit total flexibel die Bedingungen ändern ohne
sich unnötig Gedanken über eine Tarifanpassung zu machen.
Es ist schlichtweg ein extrem schlampiger Verbund. Siehe die
Einzelfahrtregelung bzgl. Umweg/Unterbrechung.
Post by Soeren Wollschlaeger
Naja, solange man
die Auslegung zugunsten der Fahrgäste ändert, kann ich es noch
verschmerzen.
Ich hoffe nur, daß auch DB Regio über die neue Auslegung des Tarifs
informiert wurde.
DB Regio gibt Punkt 3 mit heraus. Die sollten das ja wohl wissen.
Post by Soeren Wollschlaeger
Wie ist das jetzt eigentlich bei Fahrten nach Sachsen-Anhalt? Dort ist die
Fahrradmitnahme im Regionalverkehr generell kostenlos. Kann ich mit einer
Monatskarte AB, einer Fahrradmonatskarte zu 9 Euro und einem Fahrschein
Berlin - Stendal mein Fahrrad mitnehmen?
Staaken-Stendal sollte ja wohl reichen.

Ansonsten ist mir auch nach obiger weiterer Auslegung der Regelung
unklar, ob man eine VBB-Einzelfahrkarte fuer den nicht von der
Monatskarte abdeckten Abschnitt braucht, oder ob es auch mit
DB-Fahrkarten geht.

Praktisch wuerde ich es immer darauf ankommen lassen, da moege der
Schaffner, der will, diskutieren, wie er mag. Solange nichts davon
steht, dass Einzelfahrkarten ausgeschlossen sind...

Bei der Kombination Mehrtagesfahrradkarte Brandenburg - nichts
fuer S-Anh - hatte ich nie Probleme.

Den Schaffner hinter Rathenow interessiert es nach meinen
Erfahrungen eh nicht, ob Du eine Fahrradkarte hast. Ist ein
Sachsen-Anhaltinischer Zug.

-kut
Soeren Wollschlaeger
2004-06-02 20:01:07 UTC
Permalink
Post by Kai-Uwe Thiessenhusen
Post by Soeren Wollschlaeger
Wie ist das jetzt eigentlich bei Fahrten nach Sachsen-Anhalt? Dort ist die
Fahrradmitnahme im Regionalverkehr generell kostenlos. Kann ich mit einer
Monatskarte AB, einer Fahrradmonatskarte zu 9 Euro und einem Fahrschein
Berlin - Stendal mein Fahrrad mitnehmen?
Staaken-Stendal sollte ja wohl reichen.
Ansonsten ist mir auch nach obiger weiterer Auslegung der Regelung
unklar, ob man eine VBB-Einzelfahrkarte fuer den nicht von der
Monatskarte abdeckten Abschnitt braucht, oder ob es auch mit
DB-Fahrkarten geht.
Praktisch wuerde ich es immer darauf ankommen lassen, da moege der
Schaffner, der will, diskutieren, wie er mag. Solange nichts davon
steht, dass Einzelfahrkarten ausgeschlossen sind...
Das werde ich wohl auch so machen.
Post by Kai-Uwe Thiessenhusen
Bei der Kombination Mehrtagesfahrradkarte Brandenburg - nichts
fuer S-Anh - hatte ich nie Probleme.
Wobei die Mehrtagesfahrradkarte ja auch kein VBB-Angebot ist.

Grüße

Sören
Soeren Wollschlaeger
2004-06-13 12:07:23 UTC
Permalink
Post by Kai-Uwe Thiessenhusen
Post by Soeren Wollschlaeger
Wie ist das jetzt eigentlich bei Fahrten nach Sachsen-Anhalt? Dort ist die
Fahrradmitnahme im Regionalverkehr generell kostenlos. Kann ich mit einer
Monatskarte AB, einer Fahrradmonatskarte zu 9 Euro und einem Fahrschein
Berlin - Stendal mein Fahrrad mitnehmen?
Staaken-Stendal sollte ja wohl reichen.
Ansonsten ist mir auch nach obiger weiterer Auslegung der Regelung
unklar, ob man eine VBB-Einzelfahrkarte fuer den nicht von der
Monatskarte abdeckten Abschnitt braucht, oder ob es auch mit
DB-Fahrkarten geht.
Gestern hat der Zub diese Kombination akzeptiert.

Grüße

Sören
Kai-Uwe Thiessenhusen
2004-06-14 11:36:38 UTC
Permalink
Post by Soeren Wollschlaeger
Post by Kai-Uwe Thiessenhusen
Ansonsten ist mir auch nach obiger weiterer Auslegung der Regelung
unklar, ob man eine VBB-Einzelfahrkarte fuer den nicht von der
Monatskarte abdeckten Abschnitt braucht, oder ob es auch mit
DB-Fahrkarten geht.
Gestern hat der Zub diese Kombination akzeptiert.
Letztere?

In Punkt 3 neulich war angedeutet, daß es nur mit VBB-Karten ginge;
allerdings las sich das nur sehr schwer verständlich. Und auf
die komische "Kulanz"-Formulierung hat Ole schon hingewiesen.

-kut
Soeren Wollschlaeger
2004-06-15 09:19:08 UTC
Permalink
Post by Kai-Uwe Thiessenhusen
Post by Soeren Wollschlaeger
Post by Kai-Uwe Thiessenhusen
Ansonsten ist mir auch nach obiger weiterer Auslegung der Regelung
unklar, ob man eine VBB-Einzelfahrkarte fuer den nicht von der
Monatskarte abdeckten Abschnitt braucht, oder ob es auch mit
DB-Fahrkarten geht.
Gestern hat der Zub diese Kombination akzeptiert.
Letztere?
Ja, DB-Fahrschein Weimar - Berlin und VBB-Fahrradmonatskarte im RE 4 ab
Wittenberg.

Grüße

Sören

Ole Streicher
2004-06-02 16:18:19 UTC
Permalink
Hallo Sabine,
Wer Besitzer einer Monatskarte Berlin AB ist, kann sich eine
Fahrradmonatskarte VBB-Verbundgebiet (9,00 Euro) dazu kaufen,
braucht aber im Tarifbereich Berlin C oder in Brandenburg für sich
selbst Anschlussfahrausweise.
Genial. In den Tarifbestimmungen steht (habe noch mal nachgeschaut)
etwas anderes.

Hach was haben wir doch fuer einen faehigen Tarifverbund, dessen
Mitglieder nicht einmal sebst in der Lage sind, das von ihnen
konstruierte Tarifsystem zu durchschauen und richtig zu
interpretieren.

Ist eigentlich Schilda Mitglied im Tarifverbund?
Dem entnehme ich, daß eine Radkarte auch weiter gelten kann als die
Monatskarte.
Das wuerde ich auch so interpretieren.

Vielleicht liest ja jemand von der S-Bahn hier mit und kann das
Kuddelmuddel etwas aufklaeren? Interessant waere schon, warum die
S-Bahn ihre eigenen Tarife nicht mehr versteht.

Viele Gruesse

Ole
Tilmann Hattop
2004-06-06 20:20:45 UTC
Permalink
Genial. In den Tarifbestimmungen steht (habe noch mal nachgeschaut)
etwas anderes.

LOL! Sowas finde ich lustig :)
auch wenn der Beitrag nicht viel Sinn macht, sorry :)
--
Tilmann Hattop
Ole Streicher
2004-06-13 12:39:16 UTC
Permalink
sed s/Schaffner/Reisebegleiter/g << EOT
[10/2004, S. 9]
Post by Ole Streicher
Wer Besitzer einer Monatskarte Berlin AB ist, kann sich eine
Fahrradmonatskarte VBB-Verbundgebiet (9,00 Euro) dazu kaufen,
braucht aber im Tarifbereich Berlin C oder in Brandenburg für sich
selbst Anschlussfahrausweise.
Genial. In den Tarifbestimmungen steht (habe noch mal nachgeschaut)
etwas anderes.
... und in der aktuellen Punkt 3 steht dazu (11/2004, S. 5), dass die
Regelung so gueltig ist, wie sie in den Tarifbestimmungen steht, die
VBB-Unternehmen wie S-Bahn und BVG aus Kulanz die Fahrradmonatskarte
aber auch auf der Anschlussstrecke gelten lassen. Die gute Frau vom
ViP-Zentrum Potsdam-Babelsberg wusste davon zumindest noch nix, als
ich meine Monatskarte kaufte.

Nun ist Kulanz ja so eine Sache: Das kann drei Monate gutgehen, und
dann verlangt ein Schaffner womoeglich ploetzlich ein erhoehtes
Befoerderungsentgelt von mir und droht mir mit einer Anzeige wegen
Leistungserschleichung.

Warum fuehrt der VBB ueberhaupt eine Regelung ein, die so kompliziert
ist, dass sie nicht mal von den beteiligten Unternehmen verstanden
wird und bastelt dann zusaetzlich noch eine Kulanzregelung drumherum,
bei der der Reisende quasi mit einem Bein im Gefaengnis steht?

Irgendwie sieht mir die ganze Sache nach einem sorgfaeltig geplanten
Schildbuergerstreich aus; ich frage mich nur, wann die Pointe kommt
und worin sie besteht.

Viele Gruesse

Ole

EOT
Daniel Küstner
2004-06-13 12:58:55 UTC
Permalink
Post by Ole Streicher
Nun ist Kulanz ja so eine Sache: Das kann drei Monate gutgehen, und
dann verlangt ein Schaffner womoeglich ploetzlich ein erhoehtes
Befoerderungsentgelt von mir und droht mir mit einer Anzeige wegen
Leistungserschleichung.
IANAL, aber ich vermute stark, daß du dich dann auf den Punkt-3-Artikel
berufen kannst.
Post by Ole Streicher
Warum fuehrt der VBB ueberhaupt eine Regelung ein, die so kompliziert
ist, dass sie nicht mal von den beteiligten Unternehmen verstanden
wird und bastelt dann zusaetzlich noch eine Kulanzregelung drumherum,
bei der der Reisende quasi mit einem Bein im Gefaengnis steht?
Ich vermute, daß der S-Bahn erst im Nachhinein aufgefallen ist, daß da
Verbessrungsbedarf besteht. Da der Tarif von allen Unternehmen des VBB
beschlossen werden muß (und evtl. auch noch von politischer Seite
genehmigt?), ist eine nachträgliche Änderung nicht so schnell zu machen.
Also wendet man diese Kulanzregelung an. Wenn das der Grund sein sollte,
wird es sicher in die nächste Tarifänderung eingearbeitet. Wenn dir das
zu heiß ist, mußtu diese Regelung ja nicht nutzen.

daniel.
--
Daniel Küstner
pgp public key on request
Nimm eine fremde Hand und geh ins Unbekannte.
Ole Streicher
2004-06-13 15:18:31 UTC
Permalink
Hallo Daniel,
Post by Daniel Küstner
Post by Ole Streicher
Nun ist Kulanz ja so eine Sache: Das kann drei Monate gutgehen, und
dann verlangt ein Schaffner womoeglich ploetzlich ein erhoehtes
Befoerderungsentgelt von mir und droht mir mit einer Anzeige wegen
Leistungserschleichung.
IANAL, aber ich vermute stark, daß du dich dann auf den
Punkt-3-Artikel berufen kannst.
... was ich sicher auch tun werde. Trotzdem ist es komisch, dass der
VBB an dieser Stelle sinngemaess sagt: "Sie begehen eine
Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Leistungserschleichung), wenn Sie
keine entsprechende Fahradkarte loesen (denn Sie missachten unsere
Tarifbestimmungen). Aber unsere Zugbegleiter/Schaffner/Fahrgastbetreuer
werden Ihre kriminelle Handlung decken." So wird der VBB zum Komplizen
des Schwarzfahrers. Wundervolle Allianz.
Post by Daniel Küstner
Ich vermute, daß der S-Bahn erst im Nachhinein aufgefallen ist, daß da
Verbessrungsbedarf besteht.
Verwunderlich. Liest die S-Bahn denn nicht die Vertraege, bevor sie
sie unterschreibt? Und hat sie nicht seit weit ueber hundert Jahren
Erfahrung in der Erstellung von Eisenbahntarifen, so dass man ihr eine
gewisse Professionalitaet dabei unterstellen koennte?
Post by Daniel Küstner
Da der Tarif von allen Unternehmen des VBB beschlossen werden muß
(und evtl. auch noch von politischer Seite genehmigt?), ist eine
nachträgliche Änderung nicht so schnell zu machen. Also wendet man
diese Kulanzregelung an.
Naja, zumindest der Punkt-3-Artikel liest sich so, dass die
Kulanzregelung fuer *alle* VBB-Unternehmen gilt. Wenn nun alle damit
einverstanden sind: warum sollten sie das dann vertraglich nicht auch
regeln koennen?
Post by Daniel Küstner
Wenn das der Grund sein sollte, wird es sicher in die nächste
Tarifänderung eingearbeitet.
Sehr transparent sieht mir dieser Prozess nicht aus. Zumal er dazu
fuehrt, dass sich die VBB-Unternehmen laecherlich machen. Einen Fehler
zu machen, ist die eine Geschichte, aber dann noch nicht einmal dazu
zu stehen, sondern irgendwo auf der fuenften Seite einer Kundenzeitschrift
unverbindlich eine Kulanzregelung anzudeuten -- tut mir leid, so richtig
ernst kann man solche Unternehmen doch nicht nehmen, oder?
Post by Daniel Küstner
Wenn dir das zu heiß ist, mußtu diese Regelung ja nicht nutzen.
s.o.

Viele Gruesse

Ole
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