Martin Klaiber
2011-01-31 19:58:13 UTC
Heute hatte ich ein unschönes Erlebnis mit einem S-Bahn-Mitarbeiter.
Ich habe ein paar Fragen dazu, aber erstmal der Hergang:
Ich hatte sehr früh morgens einen Termin in Heiligensee, fuhr mit der
S1 bis S-Schönholz, stieg dort aus, um auf die S25 zu warten, das war
so gegen 5:40 Uhr. Während ich wartete und mich langweilte, fielen mir
die vielen roten Lichter der Signale entlang der Gleise auf, die ein
schönes Bild in der dunklen, nebligen Landschaft abgaben. Ich zückte
eine kleine Kompaktkamera, die ich immer dabei habe, ging zum Ende des
Bahnsteigs und machte ein paar Fotos. Sie wurden leider nicht gut, das
helle Licht des Bahnsteigs überstrahlte alles. Egal, war ja sowieso in
erster Linie eine Beschäftigung, um die Wartezeit zu überbrücken.
Inzwischen fuhr auch die S25 ein, ich ging zurück, um einzusteigen,
da trat mir ein S-Bahn-Mitarbeiter, der in dem kleinen Häuschen auf
dem Bahnsteig die Anzeigen umschaltete, entgegen, fragte mich in
barschem Ton, ob ich eine Fotografiergenehmigung hätte. Ich verneinte
und fragte ihn, warum ich die bräuchte. Er sagte, die Betriebsanlagen
seien S-Bahn-Eigentum, das dürfe man nicht einfach fotografieren. Er
müsse jetzt die Bahnpolizei holen und forderte meinen Personalausweis
von mir.
Ich war ziemlich perplex, wusste aber nicht, ob er nun im Recht war
oder nicht, gab ihm daher meinen Ausweis und folgte ihm in sein
Häuschen. Er schlug den Ausweis auf, wählte eine Nummer und sagte:
"Ich habe hier einen Bürger, der hat alle unsere Betriebsanlagen
fotografiert. Was soll ich mit dem machen?" Er erhielt eine Antwort
und gab mir meinen Ausweis wieder. Ich fragte ihn, was man ihm
geantwortet hatte, er sagte: "Laufenlassen". Das ganze Telefonat
hatte nur wenige Sekunden gedauert, aber inzwischen war meine S-Bahn
weg und die nächste S25 kam erst in 30 Minuten. Meinen Termin in
Heiligensee konnte ich damit natürlich knicken.
Ich war echt sauer, sagte ihm, er hätte doch vor der Ankunft der S25
genug Zeit gehabt, mir zu sagen, dass ich nicht fotografieren darf,
oder erst seinen Anruf zu machen, bevor er mich an der Weiterfahrt
hindert, und meinen Ausweis hätte er ja auch nicht gebraucht. Ich sagte
ihm auch, dass ich die Fotos auch in seiner Gegenwart gelöscht hätte.
Er blieb aber stur und berief sich auf seine Vorschriften. Ich wollte
dann seinen Namen oder eine Dienstnummer wegen einer Beschwerde, beides
gab er mir nicht. Er drückte mir nur eine Visitenkarte der S-Bahn mit
der Telefonnummer der Kundenbetreuung in die Hand.
Fünf Minuten später kam er aus seinem Häuschen, wedelte mit den
Beförderungsbedingungen und sagte, da stünde drin, dass man auf dem
Bahngelände nicht fotografieren dürfe. Ich ließ mir den Text zeigen,
auf den er sich bezog. Es war §4 Abs. 2.14. Dort steht aber nur:
2. Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
...
14. zum Fotografieren und Filmen im Bahngebiet zusätzliche
künstliche Lichtquellen zu benutzen
Ich sagte ihm, dass sich daraus kein Fotografierverbot ergäbe und ich
auch keinen Blitz benutzt hatte, also auch nicht gegen diesen Punkt
verstoßen hatte. Er beharrte aber darauf, dass dieser Satz bedeute,
dass man überhaupt nicht fotografieren dürfe. Ich fragte mich noch,
ob er den Satz tatsächlich nicht versteht oder nur so tut und brach
die Diskussion nach einer Weile mangels gefühlter Sinnhaftigkeit ab.
Nach fünf Minuten kam er wieder an und wedelte mit einem neuen Zettel.
Es war eine Dienstanordnung, in der stand, dass die DB-Mitarbeiter
alle verdächtigen Gegenstände und Personen zu melden hätten. Er sagte,
ich sei ihm verdächtig vorgekommen, weil ich die Bahn-Betriebsanlagen
fotografiert hätte und wegen der allgemeinen Terrorgefahr habe er mich
deshalb melden müssen.
Ich ging darauf gar nicht mehr ein, das wurde mir alles zu blöd. Erst
behauptete er, ich hätte gegen ein Fotografierverbot verstoßen und
nun soll ich ein potentieller Terrorist sein, weil ich ein paar rote
Lichter in fast völliger Dunkelheit fotografiere?
Rückblickend ist das ja alles nur lächerlich, aber wenn man morgens vor
6 Uhr wegen so jemandem völlig unnötig eine halbe Stunde lang bei minus
10 Grad auf die S-Bahn warten muss und einen wichtigen Termin verpasst,
bzw. verschieben muss, während er in seinem warm geheizten Häuschen
sitzt und sich immer neue Argumente aus den Fingern saugt, dann ist das
nicht mehr witzig. Solche Methoden erwarte ich irgendwo in der tiefen
Einöde einer Bananenrepublik, aber nicht in Deutschland.
Daher möchte ich das Ganze auch nicht auf sich beruhen lassen. Ich
möchte vermeiden, dass mir das nochmal passiert. Daher möchte ich
a) gerne wissen, welche Rechte ich als Fahrgast habe und ob ich mir
so eine Behandlung vom S-Bahn-Personal gefallen lassen muss. Und
b), falls dieser Bahnmitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat
(was ich vermute), eine dienstliche Beschwerde gegen ihn einreichen,
in der Hoffnung, dass er zukünftig auf solche Schikanen verzichtet.
Ok, hier meine Fragen:
1) Braucht man als Privatperson tatsächlich eine Fotografiergenehmigung
auf S-Bahnhöfen?
2) War der Bahnmitarbeiter berechtigt, meinen Ausweis zu kontrollieren?
Meines Wissens darf das nur die Polizei (u.ä.).
2) War der Bahnmitarbeiter berechtigt, mich an der Weiterfahrt zu
hindern, bloß weil ich ein paar rote Signale im Nebel fotografiere?
Reicht das als "Terrorverdacht"? Ist das nicht schon Willkür?
3) Hätte mir der Bahnmitarbeiter seinen Namen oder eine Dienstnummer,
o.ä. nennen müssen?
4) Falls ich nochmal in so eine Situation komme, wie kann/darf/muss ich
mich verhalten? Was hätte ich anders oder besser machen können?
5) Hätte der Bahnmitarbeiter mir ermöglichen müssen, die S25 noch zu
erreichen? Er hätte den S-Bahn-Fahrer ja nur per Funk um ein paar
Sekunden Wartezeit bitten müssen, bis er sein Telefonat erledigt
hatte.
6) Vorausgesetzt, meine Vermutung stimmt, dass dieser Bahnmitarbeiter
willkürlich handelte und seine Kompetenzen überschritten hatte, wo
kann man sich beschweren und wie nennt sich diese Beschwerde? Mir
kommt es nicht darauf an, ihm eine "reinzuwürgen", sondern mir ist
es wichtig, dass er die Fahrgäste nicht schikaniert, und ich denke,
daran hat auch die S-Bahn als Unternehmen ein Interesse. Fleißige
und pflichtbewusste Mitarbeiter sind ja eine schöne Sache, aber er
kommt mir etwas "übermotiviert" vor. Bei aller Pflichtbewussheit
hätte er das Ganze zumindest so timen können, dass ich meine S-Bahn
nicht verpasse, oder sich nachträglich wenigstens entschuldigen
können. Stattdessen kommt er mit beknackten Terrorverdächtigungen.
Da fühle ich mich mehr als verschaukelt.
Danke für alle Tips,
Martin
Ich habe ein paar Fragen dazu, aber erstmal der Hergang:
Ich hatte sehr früh morgens einen Termin in Heiligensee, fuhr mit der
S1 bis S-Schönholz, stieg dort aus, um auf die S25 zu warten, das war
so gegen 5:40 Uhr. Während ich wartete und mich langweilte, fielen mir
die vielen roten Lichter der Signale entlang der Gleise auf, die ein
schönes Bild in der dunklen, nebligen Landschaft abgaben. Ich zückte
eine kleine Kompaktkamera, die ich immer dabei habe, ging zum Ende des
Bahnsteigs und machte ein paar Fotos. Sie wurden leider nicht gut, das
helle Licht des Bahnsteigs überstrahlte alles. Egal, war ja sowieso in
erster Linie eine Beschäftigung, um die Wartezeit zu überbrücken.
Inzwischen fuhr auch die S25 ein, ich ging zurück, um einzusteigen,
da trat mir ein S-Bahn-Mitarbeiter, der in dem kleinen Häuschen auf
dem Bahnsteig die Anzeigen umschaltete, entgegen, fragte mich in
barschem Ton, ob ich eine Fotografiergenehmigung hätte. Ich verneinte
und fragte ihn, warum ich die bräuchte. Er sagte, die Betriebsanlagen
seien S-Bahn-Eigentum, das dürfe man nicht einfach fotografieren. Er
müsse jetzt die Bahnpolizei holen und forderte meinen Personalausweis
von mir.
Ich war ziemlich perplex, wusste aber nicht, ob er nun im Recht war
oder nicht, gab ihm daher meinen Ausweis und folgte ihm in sein
Häuschen. Er schlug den Ausweis auf, wählte eine Nummer und sagte:
"Ich habe hier einen Bürger, der hat alle unsere Betriebsanlagen
fotografiert. Was soll ich mit dem machen?" Er erhielt eine Antwort
und gab mir meinen Ausweis wieder. Ich fragte ihn, was man ihm
geantwortet hatte, er sagte: "Laufenlassen". Das ganze Telefonat
hatte nur wenige Sekunden gedauert, aber inzwischen war meine S-Bahn
weg und die nächste S25 kam erst in 30 Minuten. Meinen Termin in
Heiligensee konnte ich damit natürlich knicken.
Ich war echt sauer, sagte ihm, er hätte doch vor der Ankunft der S25
genug Zeit gehabt, mir zu sagen, dass ich nicht fotografieren darf,
oder erst seinen Anruf zu machen, bevor er mich an der Weiterfahrt
hindert, und meinen Ausweis hätte er ja auch nicht gebraucht. Ich sagte
ihm auch, dass ich die Fotos auch in seiner Gegenwart gelöscht hätte.
Er blieb aber stur und berief sich auf seine Vorschriften. Ich wollte
dann seinen Namen oder eine Dienstnummer wegen einer Beschwerde, beides
gab er mir nicht. Er drückte mir nur eine Visitenkarte der S-Bahn mit
der Telefonnummer der Kundenbetreuung in die Hand.
Fünf Minuten später kam er aus seinem Häuschen, wedelte mit den
Beförderungsbedingungen und sagte, da stünde drin, dass man auf dem
Bahngelände nicht fotografieren dürfe. Ich ließ mir den Text zeigen,
auf den er sich bezog. Es war §4 Abs. 2.14. Dort steht aber nur:
2. Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
...
14. zum Fotografieren und Filmen im Bahngebiet zusätzliche
künstliche Lichtquellen zu benutzen
Ich sagte ihm, dass sich daraus kein Fotografierverbot ergäbe und ich
auch keinen Blitz benutzt hatte, also auch nicht gegen diesen Punkt
verstoßen hatte. Er beharrte aber darauf, dass dieser Satz bedeute,
dass man überhaupt nicht fotografieren dürfe. Ich fragte mich noch,
ob er den Satz tatsächlich nicht versteht oder nur so tut und brach
die Diskussion nach einer Weile mangels gefühlter Sinnhaftigkeit ab.
Nach fünf Minuten kam er wieder an und wedelte mit einem neuen Zettel.
Es war eine Dienstanordnung, in der stand, dass die DB-Mitarbeiter
alle verdächtigen Gegenstände und Personen zu melden hätten. Er sagte,
ich sei ihm verdächtig vorgekommen, weil ich die Bahn-Betriebsanlagen
fotografiert hätte und wegen der allgemeinen Terrorgefahr habe er mich
deshalb melden müssen.
Ich ging darauf gar nicht mehr ein, das wurde mir alles zu blöd. Erst
behauptete er, ich hätte gegen ein Fotografierverbot verstoßen und
nun soll ich ein potentieller Terrorist sein, weil ich ein paar rote
Lichter in fast völliger Dunkelheit fotografiere?
Rückblickend ist das ja alles nur lächerlich, aber wenn man morgens vor
6 Uhr wegen so jemandem völlig unnötig eine halbe Stunde lang bei minus
10 Grad auf die S-Bahn warten muss und einen wichtigen Termin verpasst,
bzw. verschieben muss, während er in seinem warm geheizten Häuschen
sitzt und sich immer neue Argumente aus den Fingern saugt, dann ist das
nicht mehr witzig. Solche Methoden erwarte ich irgendwo in der tiefen
Einöde einer Bananenrepublik, aber nicht in Deutschland.
Daher möchte ich das Ganze auch nicht auf sich beruhen lassen. Ich
möchte vermeiden, dass mir das nochmal passiert. Daher möchte ich
a) gerne wissen, welche Rechte ich als Fahrgast habe und ob ich mir
so eine Behandlung vom S-Bahn-Personal gefallen lassen muss. Und
b), falls dieser Bahnmitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat
(was ich vermute), eine dienstliche Beschwerde gegen ihn einreichen,
in der Hoffnung, dass er zukünftig auf solche Schikanen verzichtet.
Ok, hier meine Fragen:
1) Braucht man als Privatperson tatsächlich eine Fotografiergenehmigung
auf S-Bahnhöfen?
2) War der Bahnmitarbeiter berechtigt, meinen Ausweis zu kontrollieren?
Meines Wissens darf das nur die Polizei (u.ä.).
2) War der Bahnmitarbeiter berechtigt, mich an der Weiterfahrt zu
hindern, bloß weil ich ein paar rote Signale im Nebel fotografiere?
Reicht das als "Terrorverdacht"? Ist das nicht schon Willkür?
3) Hätte mir der Bahnmitarbeiter seinen Namen oder eine Dienstnummer,
o.ä. nennen müssen?
4) Falls ich nochmal in so eine Situation komme, wie kann/darf/muss ich
mich verhalten? Was hätte ich anders oder besser machen können?
5) Hätte der Bahnmitarbeiter mir ermöglichen müssen, die S25 noch zu
erreichen? Er hätte den S-Bahn-Fahrer ja nur per Funk um ein paar
Sekunden Wartezeit bitten müssen, bis er sein Telefonat erledigt
hatte.
6) Vorausgesetzt, meine Vermutung stimmt, dass dieser Bahnmitarbeiter
willkürlich handelte und seine Kompetenzen überschritten hatte, wo
kann man sich beschweren und wie nennt sich diese Beschwerde? Mir
kommt es nicht darauf an, ihm eine "reinzuwürgen", sondern mir ist
es wichtig, dass er die Fahrgäste nicht schikaniert, und ich denke,
daran hat auch die S-Bahn als Unternehmen ein Interesse. Fleißige
und pflichtbewusste Mitarbeiter sind ja eine schöne Sache, aber er
kommt mir etwas "übermotiviert" vor. Bei aller Pflichtbewussheit
hätte er das Ganze zumindest so timen können, dass ich meine S-Bahn
nicht verpasse, oder sich nachträglich wenigstens entschuldigen
können. Stattdessen kommt er mit beknackten Terrorverdächtigungen.
Da fühle ich mich mehr als verschaukelt.
Danke für alle Tips,
Martin