Das Fahrtziel ist bei einem Einzelfahrschein auf dem KÜRZTmöglichstem
Weg anzusteuern. Ohne Umwege, ohne Abstecher in eine andere Richtung.
Das ist doch eine einfache und klare Reglung ...
Nein. Im aktuellen VBB-Tarif, der auch für die S-Bahn Berlin und die BVG
bindend ist, steht das so:
| Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer
| Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel über den
| reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg.
| Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten
| Fahrzeitbegrenzungen beliebig oft gestattet:
|
| - (...) im Tarifbereich Berlin 120 Minuten.
|
| (...) Mit Einzelfahrausweisen (...) sind Rund- und Rückfahrten
| ausgeschlossen. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den
| Ausgangspunkt auf der selben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt
| wurde. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg - zum
| Ausgangspunkt, - zu einem diesem nahegelegenen Punkt oder - zu einem
| Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können, führen.
(VBB-Tarif, Stand 01.08.2005)
Es gib Kulanzfaktoren bei der BVG und S-Bahn, die aber Kulanz sind.
... , die BVG erlaubt (erst seit einiger Zeit) das Unterbrechen der
Fahrt für z.B. eine Currywurst, das wurde bis vor einigen Monaten dort
noch wesentlich strenger gesehen, man galt bei Unterwegs "unnütz"
aussteigen sofort als Schwarzfahrer, was die Kontrolleure auch oft zum
genaueren Nachrechnen der Fahrtzeit ermunterte...
Das ist keine Kulanz. Im Tarif gibt es die Klausel "mit dem
nächstfolgenden Anschluss" für die kreisfreien VBB-Städte und Berlin ABC
nicht mehr (s. oben).
Viele Grüße
Christian
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Korrespondenzhalte werden erst richtig schön, wenn die Fahrgäste die
Möglichkeit haben, aus- und woanders wieder einzusteigen.
[Ulf K. am 18.09.2003 in debe]