Discussion:
Berlin ist verschwunden
(zu alt für eine Antwort)
Heiko Schlichting
2011-08-22 17:13:41 UTC
Permalink
Hallo,

wenn ich zur Arbeit fahre, begrüßte mich die letzten Jahre an der
Stadt-/Landesgrenze auf der linken Seite ein durchgestrichenes Kleinmachnow
(Zeichen 311) und auf der rechten ein Ortsschild "Berlin" (Zeichen 310).

Seit sechs Wochen aber ist Berlin verschwunden.

Wenn ich dann in Berlin zu schnell fahren würde, was ich nicht tue und
geblitzt würde, was SIE nicht tun, dann könnte ich ja versuchen, mich mit
"außerhalb geschlossener Ortschaft" rauszureden. Andererseits würde mir das
angesichts der Bebauung und einer anzunehmenden Ortskundigkeit sowieso
niemand abnehmen.

Also wäre es schön, wenn das Schild, welches dort vermutlich ungewollt
fehlt, wieder aufgestellt würde, damit Nicht-Ortskundige etwas anderes (*)
als die Schlaglochdichte zur Unterscheidung von Berlin und Brandenburg
nutzen können.

In Brandenburg kann man fehlende Verkehrsschilder (und ähnliches) per
Webinterface (**) der Verwaltung relativ einfach mitteilen. Aber wie macht
man das in Berlin? Es ist mir auch durch längeres Suchen auf berlin.de
nicht gelungen, dafür eine geeignete E-Mail-Adresse oder ein Web-Interface
zu finden, wo man sowas erfolgsversprechend mitteilen könnte. Telefonisch
war es mir nach Warteschleifen, "weiß ich auch nicht", "ich bin nicht
zuständig" zu blöd. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es
keine Möglichkeit geben sollte, dieses in Berlin elektronisch auf einfache
Weise mitzuteilen. Hat jemand Erfahrung oder einen guten Tipp?

Heiko

(*) Ja, derzeit reichen auch Wahlplakate.
(**) http://maerker.brandenburg.de/ - ja, ist verbesserungsfähig
Stefan Ram
2011-08-22 17:47:04 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
zuständig" zu blöd. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es
keine Möglichkeit geben sollte, dieses in Berlin elektronisch auf einfache
Weise mitzuteilen. Hat jemand Erfahrung oder einen guten Tipp?
Ich finde:

§ 37 - Zuständigkeit

(1) Bei der Bearbeitung ist zunächst die Zuständigkeit
zu prüfen; Zweifel über die Zuständigkeit sind
unverzüglich zu klären.

(2) Ist eine andere Stelle derselben Behörde zuständig,
sorgt der Empfänger für die Weitergabe des Eingangs an
diese Stelle. Ist eine andere Behörde zuständig, ist ihr
der Vorgang, ggf. verschlossen, zuzuleiten und der
Einsender in der Regel davon zu unterrichten. In dem
Schreiben an die andere Behörde soll vermerkt werden,
ob eine Abgabenachricht erteilt worden ist.

»Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO I)«

http://www.fu-berlin.de/service/gesetze/ggo11.pdf

Demzufolge könntest Du Dein Schreiben an irgendeine Behörde
richten, da diese es an die zuständige Behörde weiterleiten
wird, wenn sie nicht selber zuständig ist.

Kontaktinformationen:

http://www.berlin.de/rubrik/politik-und-verwaltung/senatsverwaltungen/
Heiko Schlichting
2011-08-22 18:33:40 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
§ 37 - Zuständigkeit
(1) Bei der Bearbeitung ist zunächst die Zuständigkeit
zu prüfen; Zweifel über die Zuständigkeit sind
unverzüglich zu klären.
(2) Ist eine andere Stelle derselben Behörde zuständig,
sorgt der Empfänger für die Weitergabe des Eingangs an
diese Stelle. Ist eine andere Behörde zuständig, ist ihr
der Vorgang, ggf. verschlossen, zuzuleiten und der
Einsender in der Regel davon zu unterrichten. In dem
Schreiben an die andere Behörde soll vermerkt werden,
ob eine Abgabenachricht erteilt worden ist.
»Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO I)«
http://www.fu-berlin.de/service/gesetze/ggo11.pdf
Sehr nettes Zitat, aber folgender Tipp ...
Post by Stefan Ram
Demzufolge könntest Du Dein Schreiben an irgendeine Behörde
richten, da diese es an die zuständige Behörde weiterleiten
wird, wenn sie nicht selber zuständig ist.
... ist natürlich nicht sehr vielversprechend. Ich bin ja schon telefonisch
bei der Stelle, die ich für am naheliegensten hielt, nämlich ...

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Abteilung Wirtschaft, Gesundheit, Verkehr, Bau und Naturschutz

... gescheitert, auch wenn dort "Verkehr" im Abteilungsnamen vorkommt.

"Wir sind dafür nicht zuständig."

Vielleicht hätte ich § 37 der GGO I zitieren sollen, aber den habe ich bis
eben nicht gekannt.

Es ist ja nicht so, dass mir die Aufstellung des Ortsschildes wirklich
extrem wichtig wäre. Es ärgert mich mehr, dass es keine einfache
Möglichkeit gibt (oder ich bislang keine gefunden habe), auf einen Mißstand
hinzuweisen.

Heiko
Hergen Lehmann
2011-08-22 20:56:00 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
... ist natürlich nicht sehr vielversprechend. Ich bin ja schon telefonisch
bei der Stelle, die ich für am naheliegensten hielt, nämlich ...
Telefonisch ist ungünstig, denn das macht das Abwimmeln leicht. Ein
Schriftstück aber muss die Behörde in irgendeiner Form bearbeiten.

Hergen
Wolfram Jahn
2011-08-22 18:25:53 UTC
Permalink
Aber wie macht man das in Berlin?
Einfach mal 115 anrufen und fragen?


Wolfram
Heiko Schlichting
2011-08-23 12:12:22 UTC
Permalink
Post by Wolfram Jahn
Aber wie macht man das in Berlin?
Einfach mal 115 anrufen und fragen?
Habe ich gemacht. Man hat mir eine Telefonnummer (Ordnungsamt
Steglitz-Zehlendorf) genannt, wo man sich zwar als nicht zuständig erklärt
hat, aber es wurde aufgenommen und der Mitarbeiter wollte jemand
zuständiges suchen.

Case closed (jedenfalls für mich).

Danke, Heiko
Wolfram Jahn
2011-08-23 19:18:53 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
Case closed (jedenfalls für mich).
Danke, Heiko
Cool.
Jetzt bin ich ja mal gespannt.
Berichtest Du hier, falls sich wider Erwarten demnächst was tut?

Wolfram
Heiko Schlichting
2011-08-24 12:41:59 UTC
Permalink
Post by Wolfram Jahn
Post by Heiko Schlichting
Case closed (jedenfalls für mich).
Cool.
Jetzt bin ich ja mal gespannt.
Berichtest Du hier, falls sich wider Erwarten demnächst was tut?
Ja, klar. Wenn es Usenet dann noch gibt.

Heiko
Thomas Mueller
2011-08-23 21:00:55 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
Habe ich gemacht. Man hat mir eine Telefonnummer (Ordnungsamt
Steglitz-Zehlendorf) genannt, wo man sich zwar als nicht zuständig erklärt
hat, aber es wurde aufgenommen und der Mitarbeiter wollte jemand
zuständiges suchen.
Case closed (jedenfalls für mich).
Sind für die Verkehrsschilder nicht die Tiefbauämter zuständig?
Hier zumindestens steht auf der Rückseite der permanenten
Verkehrszeichen immer was von TBA.
Und Ortseingangsschilder sind ja auch auch Zeichen entsprechend der StVO.

BTW: Wenn jetzt das Ortsausgangsschild Berlin fehlt, befindest du dich
natürlich weiterhin innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, denn diese
wurde ja nicht aufgehoben. Erst wenn das Ortsausgangsschild Kleinmachnow
kommt, befindest du dich ausserhalb.
50 bleibt 50

Nur ob das von der Berliner Polizei oder von den Brandenburgern
kontrolliert wird ist der Unterschied.


--tho
Heiko Schlichting
2011-08-24 12:58:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Mueller
Sind für die Verkehrsschilder nicht die Tiefbauämter zuständig?
Möglich. Ich muss zugeben, dass ich das Kleingedruckte auf der Rückseite
von Verkehrsschildern bislang nicht genau untersucht habe.
Post by Thomas Mueller
BTW: Wenn jetzt das Ortsausgangsschild Berlin fehlt, befindest du dich
natürlich weiterhin innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, denn diese
wurde ja nicht aufgehoben.
Es fehlt das Ortseingangsschild für Berlin (Schild 310). Das
durchgestrichene Kleinmachnow (Schild 311) auf der gegenüberliegenden Seite
ist noch da. Daher würde man beim Übergang vom Zehlendorfer Damm (Klm) in
die Machnower Str. (B) die geschlossene Ortschaft verlassen.

Von ...

| Gehen zwei geschlossene Ortschaften oder Ortsteile ineinander über und
| müssen die Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, so
| sind die Ortstafeln für beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren
| Rückseiten sind dann aber nicht nach dem Zeichen 311 zu beschriften,
| sondern falls sie nicht freigelassen werden - gleich den Vorderseiten der
| rechts stehenden Tafeln.
[http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat311.htm]

... wurde offenbar nur der erste Teil eingehalten. Jedenfalls bei dem
Schild, welches noch steht. Die Rückseite des verschwundenen Schildes
konnte man nicht erkennen, weil es durch Bäume komplett verdeckt war.

Vielleicht hat auch jemand das Schild auf der Stahnsdorfer Seite von
Kleinmachnow aufgestellt, damit man sich ganz offiziell "Zehlendorf-Süd"
nennen darf und wieder ein "B" Autokennzeichen bekommt. :-)

Heiko
Michael Marx
2011-08-23 09:28:17 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
Seit sechs Wochen aber ist Berlin verschwunden.
Ich weiß, daß Berlin überschwemmt ist mit (Tages-)Zeitungen, aber ich
würde (zusätzlich) mal ein Handybild an eine Redaktion dieser
kostenlosen Wochenblätter schicken. Spontan habe ich die Berliner Woche
gegooglet http://www.berliner-woche.de/ ... diese Blättchen sind doch
gerne auf der Suche nach Themen, die den Bürger betreffen.

Nebenbei, wenn sich keine Behörde zuständig fühlt, wie wäre es mit
klaus.wowereit[ at ]spd.de oder der-regierende-buergermeister[ at
]senatskanzlei.berlin.de ;-)?

Michael
Horst Peiker
2011-08-23 16:50:47 UTC
Permalink
Post by Heiko Schlichting
Hallo,
wenn ich zur Arbeit fahre, begrüßte mich die letzten Jahre an der
Stadt-/Landesgrenze auf der linken Seite ein durchgestrichenes Kleinmachnow
(Zeichen 311) und auf der rechten ein Ortsschild "Berlin" (Zeichen 310).
Seit sechs Wochen aber ist Berlin verschwunden.
Hat bestimmt ein Brandenburger geklaut.
Post by Heiko Schlichting
Wenn ich dann in Berlin zu schnell fahren würde, was ich nicht tue und
geblitzt würde, was SIE nicht tun, dann könnte ich ja versuchen, mich mit
"außerhalb geschlossener Ortschaft" rauszureden. Andererseits würde mir das
angesichts der Bebauung und einer anzunehmenden Ortskundigkeit sowieso
niemand abnehmen.
Fahr einfach angemessen.Rase nicht wie ein Brandenburger.
(siehe : Alleen der Kreuze)
Post by Heiko Schlichting
Also wäre es schön, wenn das Schild, welches dort vermutlich ungewollt
fehlt, wieder aufgestellt würde, damit Nicht-Ortskundige etwas anderes (*)
als die Schlaglochdichte zur Unterscheidung von Berlin und Brandenburg
nutzen können.
In Brandenburg kann man fehlende Verkehrsschilder (und ähnliches) per
Webinterface (**) der Verwaltung relativ einfach mitteilen. Aber wie macht
man das in Berlin? Es ist mir auch durch längeres Suchen auf berlin.de
nicht gelungen, dafür eine geeignete E-Mail-Adresse oder ein Web-Interface
zu finden, wo man sowas erfolgsversprechend mitteilen könnte. Telefonisch
war es mir nach Warteschleifen, "weiß ich auch nicht", "ich bin nicht
zuständig" zu blöd. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es
keine Möglichkeit geben sollte, dieses in Berlin elektronisch auf einfache
Weise mitzuteilen. Hat jemand Erfahrung oder einen guten Tipp?
Heiko
(*) Ja, derzeit reichen auch Wahlplakate.
(**) http://maerker.brandenburg.de/ - ja, ist verbesserungsfähig
Peter Kern
2011-09-08 18:58:41 UTC
Permalink
Post by Horst Peiker
Alleen der Kreuze)
Sobald bestimmte Zielgruppen, die nicht im Land Brandenburg wohnhaft
sind, keine Ampeln haben, vergessen diese auch, dass die STVO neben
Fahrbahnmarkierungen auch grundlegende Geschwindigkeitsregelungen hat.

Merkt man hauptsächlich in den Sommermonatn jeden Freitag
Hauptstadtauswärts und jeden Sonntag Hauptstadteinwärts.
Besonders risikobelastet sind solche Bereiche, die am Rand der
Hauptstadtgrenze liegen und gleichzeitig der "Naherholung" dienen sollen.

Und dafür, dass Brandenburg mehr als 3x so groß ist wie die
Bundeshauptstadt, gleichzeitig auch größtes Transitbundesland gen Osten
ist und dazu auch noch mehr als: (Siehe * und **)
- 2800 Km Bundesstrassen
- 5800 Km Landesstrassen
- 12000 Km klassifizierte Strassen
- 795 Km Bundesautobahn
für sich beansprucht, freue ich mich immer wieder festzustellen, dass
die Gesamtzahl aller Unfälle eindeutig geringer, trotzdem die Anzahl der
zugelassenen Fahrzeuge in BB höher ist. (**)

Wenn jetzt alle toten "nicht-Brandenburger" auch noch aus der Statstik
(**) genommen würden, dann spricht vermutlich niemand mehr über
Brandenburg als Land der Alleenkreuze.

*
http://gruene-fraktion-brandenburg.de/userspace/BB/ltf_brandenburg/Dokumente/Kleine_Anfragen/556_Kl_A_Geschwindigkeitsbegrenzungen.pdf

**
http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/BasisZeitreiheGrafik/Bas-Strassenverkehr.asp?Ptyp=300&Sageb=46002&creg=BBB&anzwer=3

Pe zynisch ter

Gernot Zander
2011-08-23 17:38:56 UTC
Permalink
Hi,
Post by Heiko Schlichting
Weise mitzuteilen. Hat jemand Erfahrung oder einen guten Tipp?
Nur eine Erfahrung: Ein Supermarkt um die Ecke hat - offenbar mit
Erlaubnis und vermutlich durch die Behörde - Wegweiser-Schilder
angebacht. Eins davon zeigte in die flasche Richtung (auf den
Hof der Postfiliale, als es sie noch gab), weg vom Supermarkt.
Meine Tipps, dass das nicht zielführend sei, wurden jahrelang
weder von der Post (auf deren Dienst-Hof sich die Fehlgeleiteten
verirrten) vom Supermarkt mit jeweils der Begründung, dass
sie nicht zuständig seien, berücksichtigt.
So ein Schild ist eine heilige Sache, jedenfalls für deutsche
Behörden!

mfg.
Gernot
--
<***@gmx.de> (Gernot Zander) *Keine Mailkopien bitte!*
Loading...