Post by Thomas KrickstadtStimmt, aber weder steht bei Dir das Essen auf dem Tisch, noch
klingelt das Telefon, denn sonst hättest Du in der kurzen Zeit
nicht so viele Artikel geschrieben ... ;-)
Doch, ein Telefonat behinderte mich zum Zeitpunkt des Postings.
Unglaublich, was?
Post by Thomas KrickstadtLeider aber nicht Deine Behauptung damit unterlegen können. Es
steht mitnichten darin, dass eine gestempelte Monatskarte ungültig
wird. Der ganze Paragraph beschäftigt sich mit dem mutwilligen
Zerstören oder Verändern einer Fahrkarte und behandelt überhaupt
nicht, dass ein Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens die
Fahrkarte eines anderen Unternehmens so verändert, dass die
Fahrkarte ihre Gültigkeit verliert.
Deine Meinung. Der Passus legt genau dieses fest, was ich schrieb,
darauf berufen sich die Fahrer. Völlig korrekt, so werden die
Mitarbeiter auch geschult. Ob das Sinn macht oder nicht, ist dabei egal,
das ist eine eben so in Deutschland. Da könnt ihr auch aufregen wie ich
wollt, mit einer derart entwerteten Monatskarte kommst du nicht weit. Ob
es gefällt oder nicht, ob du den Passus anders liest oder nicht, spielt
da keine Rolle, Es ist so. Es ist egal, ob mutwillig die Karte
manipuliert wurde, oder durch ein versehen eines Mitarbeiters. Müssig
dagegen anzugehen, da kannst du gerne Anwälte beauftragen, die verlieren
dabei. Glaube es mir einfach, ich bin schon einige Jahre im Geschäft,
und kenne unzählige derartiger Fälle.
Zur Erinnerung: es gab vor einigen Monaten den Fall, dass eine Kunden
einen teureren Fahrausweis bei der BVG erworben hatte, als sie ihn
benötigte, sie aber keine Berechtigung hatte, diesen zu lösen.
Der normale Menschenverstand sagt hier: ist doch egal, die hat mehr
bezahlt als notwendig. Aber nein, sie durfte ein erhöhtes
Beförderungsentgeld entrichten, weil sie einen unberechtigen Fahrausweis
vorgelegt hatte. Schwachsinn, gebe ich zu, aber in Deutschland völlig
korrekt. Nur auf drängen durch die Medien würde das Verfahren gemildert,
normalerweise (und auch in Zukunft bei vergleichbaren Fällen) wird das
erhöhte Beförderungsentgeld verlangt.
Ob das nun "Sinn macht" oder nicht, ist dabei völlig egal. So ist das
auch mit dem unnötigen Stempelaufdruck zu sehen. Egal wie das hier
ausgelegt wird, keine Chance dagegen anzugehen. Es ist eine unzulässige
Veränderung des Fahrausweises -Punkt und Aus-, keine Diskussion.
Natürlich kann hier frei darüber diskutiert werden, am Sachverhalt
ändert sich das nichts, und die Mitfahrt im Bus wird dadurch nicht
vereinfacht, ein Schwarzfahrer-Ticket gibt es vom Kontrolleur trotzdem,
ungeachtet der Diskussion in Bln-verkehr. Auch eine Beschwerde gegen ein
evtl. erteiltes erhöhtes Entgeld wird nichts bringen, aussichtslos,
Verweis auf §8 und fertig.
Post by Thomas KrickstadtNatürlich. Aber eine Behauptung aufzustellen und sie dann nicht
belegen zu wollen, ist eine andere Geschichte.
Das wirst du bei mir kaum erleben.
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Mit der BVG - Immer mit der BVG:
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