Discussion:
Befoerderungsentgelt
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Ram
2011-08-27 04:29:06 UTC
Permalink
(Die folgende Schilderung ist /keine Schilderung eines
tatsächlichen Sachverhalts/, auch wenn sie der
Anschaulichkeit halber so formuliert wurde. Sie ist vielmehr
die Schilderung einer /hypothetischen, erdachten
Geschichte/, welche sich hypothetisch so abgespielt haben
/könnte/. Die Erörterung soll nur dem Zeitvertreib der an
der Erörterung solcher Fragen interessierter Personen
dienen.)

Eine Person wollte kürzlich mit einem Eilzug
(»Regionalexpress«) von Berlin, Zoologischer Garten nach B
in Brandenburg fahren. Dazu ging sie in einen Raum, der als
»Fahrgastzentrum« o. Ä. (der richtige Begriff fällt mir
gerade nicht ein) beschriftet war. Dort gab es Schalter für
Eilzüge innerhalb Berlins und Brandenburgs und andere für
»Fernzüge«.

Die Person verlangte eine »Fahrkarte (Eilzug) von Berlin
nach B und dann wieder von B nach Berlin zurück - am selben
Tag (heute)« und erhielt zwei Fahrkarten für insgesamt zirka
40 Euro. Im Zug erklärte der Schaffner dann, daß eine davon
bereits für die Hin- und Rückfahrt reichen würde. Die
überzählige solle am Fahrziel (in Brandenburg) wieder
abgegeben werden. Dort verweigerte man bei der »Deutsche
Bahn AG« die Liquidierung aber, da die Bahnfahrkarten laut
Beschriftung von der »S-Bahn Berlin« verkauft worden seien.

Wieder in Berlin bei demselben Schalter, bei dem die Karten
gekauft wurden, wurde die Rückgabe ebenfalls verweigert,
da man Fahrkarten nur bis zu einer Stunde nach dem Verkauf
zurücknehme.

Was ist passiert?

Der Person wurde statt des Preises für eine Person (Hin- und
Zurück) der Preis für zwei Personen berechnet. Da die Person
keine Erfahrungen mit Fahrten auf diesem Gebiet hatte,
erschien ihr der Preis nicht als unplausibel. Sie erhielt
zwei Abschnitte und nahm an, daß der eine für die Hin- und
der andere für die Rückfahrt sei (obwohl tatsächlich jeder
einzeln für eine Hin- und Rückfahrt reichte). Man könnte
sagen, der Handel sei perfekt, da die Person bereit war, den
geforderten Preis für diese Leistung zu bezahlen (ohne zu
wissen, daß dieser doppelt so hoch war wie nötig). Jedoch
erscheint dieser Preis als unbillig, da die Person
ausdrücklich sagte »/Ich/ will dorthin und zurück fahren«
und nicht »/Wir/ wollen dorthin und zurück fahren« und
anderen Personen für dieselbe Strecke unter denselben
Umständen nur die Hälfte berechnet wird.

Außerdem wollte die Person einen Vertrag mit der »Deutsche
Bahn AG« (o. Ä.) eingehen. Es war für sie zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses nicht ersichtlich, daß sie statt dessen
einen Vertrag mit der »S-Bahn Berlin GmbH« (o. Ä.) einging.
Durch die Beschriftung der Schalter im »Fahrgastzentrum« (o.
Ä.) entstand der Eindruck, daß Fahrkarten nach Brandenburg
nur an diesen Schaltern erworben werden konnten, die
tatsächlich gar nicht zur »Deutsche Bahn AG« (o. Ä.)
gehörten, ohne daß dies deutlich gemacht wurde.

Wie ist es zu beurteilen, wenn einer Person, die »eine
Fahrkarte von Berlin nach B und zurück« wünscht, einfach der
Preis von zwei Fahrkarten berechnet wird, ohne daß der
Person dies irgendwie deutlich gemacht wird? (Es wurde
keine derartige Rückfrage gestellt.)

Welche Möglichkeiten gäbe es für die Person jetzt eventuell
doch noch zu einer Rückerstattung der ungenutzten Fahrkarte
für die zweite Person zu gelangen, da sie sozusagen schlecht
beraten wurde beziehungsweise einfach der falsche
Preis für die gewünschte Leistung berechnet wurde?

(Dies war nur eine hypothetische, erdachte Geschichte zum
Zweck der Unterhaltung an der Erörterung solcher
Geschichten interessierter Personen.)
Reinhard Greulich
2011-08-27 06:12:21 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
Wie ist es zu beurteilen, wenn einer Person, die »eine
Fahrkarte von Berlin nach B und zurück« wünscht, einfach der
Preis von zwei Fahrkarten berechnet wird, ohne daß der
Person dies irgendwie deutlich gemacht wird? (Es wurde
keine derartige Rückfrage gestellt.)
Dass hier ein Irrtum vorliegt, dürfte unstrittig sein. Um das näher zu
untersuchen, müsste man aber den Verlauf des Verkaufsgespräches
kennen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dürfte in diesem
Gespräch das Wort "zwei" gefallen sein, denn das ist nicht der
Standard beim Fahrkartenkauf. Sehr spekulativ, aber mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit, könnte eine Formulierung wie "Bitte zwei
Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt <gemeint: eine für die Hinfahrt,
eine für die Rückfahrt> nach B" gefallen sein. Die Tatsache, dass das
spätere Aushändigen von zwei Fahrkarten der kaufenden Person nicht
aufgefallen ist, könnte für so einen Verlauf sprechen.

Auf jeder der Fahrkarten sollte etwas wie "1 Erwachsener", "$Ziel",
"Hin- und Rückfahrt" in lesbarer Schriftgröße aufgedruckt sein.
Insoweit wurde durchaus deutlich gemacht, was verkauft worden ist.
Post by Stefan Ram
Welche Möglichkeiten gäbe es für die Person jetzt eventuell
doch noch zu einer Rückerstattung der ungenutzten Fahrkarte
für die zweite Person zu gelangen, da sie sozusagen schlecht
beraten wurde beziehungsweise einfach der falsche
Preis für die gewünschte Leistung berechnet wurde?
Der übliche Weg mit den Textbausteinen unter Hinweis auf
Unerfahrenheit mit der Bahnnutzung sollte hier zu einer Erstattung
führen.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
Loading...